Öffentliches Baurecht

Bauplanungsrecht | Bauordnungsrecht | Öffentlich-rechtliche Verträge

Öffentliches Baurecht

Bauplanungsrecht | Bauordnungsrecht | Öffentlich-rechtliche Verträge

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Breyer Rechtsanwälte liegt in der Schaffung, Durchsetzung und Erhaltung von Baurecht. Das Bauplanungsrecht ist bei allen planungsrechtlichen relevanten Anlagen einzuhalten und steuert im Allgemeinen die Bodennutzung. Das länderspezifische Bauordnungsrecht zielt in erster Linie auf die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen ab und regelt zu vorstehendem Zwecke die Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Damit ist das öffentliche Baurecht Dreht- und Angelpunkt für die Verwirklichung aller Bauvorhaben, auch soweit es um Fragen von Ausnahmen und Befreiungen von den baurechtlichen Anforderungen sowie ausnahmsweise genehmigungsfreie Bauvorhaben geht.

Wir baten und vertreten Sie insbesondere

bei Baugenehmigungsverfahren
    • Juristische Bestandaufnahme (Einsicht Bauakte, Prüfung IST/SOLL-Zustand, usw.)
    • Beratung zu einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen in (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahren
    • Plausibilitätsprüfung Bauantragsunterlagen
    • Prüfung und Einwirkung von Ausnahmen und Befreiungen
    • Plausibilitätsprüfung Genehmigungsfreiheit von Bauvorhaben
    • Unterstützung bei der Einholung von Gutachten aller Art im Zusammenhang mit bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen (Statik, Brandschutz, Naturschutz, Immissionen/Emissionen usw.

 

bei Fragen zum Bestandsschutz
    • Juristische Bestandaufnahme (Einsicht Bauakte, Prüfung IST/SOLL-Zustand, usw.)
    • Prüfung Reichweite/Grenzen des Bestandsschutzes
    • Beratung bei Verlust des Bestandsschutzes
    • Beratung und Vertretung bei Sanktionen

 

bei bauordnungsrechtlichen Eingriffen (Baueinstellungsverfügung, Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung, Enteignung, Sofortvollzug)
    • Durchführung Widerspruchsverfahren
    • Erwirkung vorläufigen Rechtsschutz / einstweilige Anordnungen
    • Bundesweite Vertretung in Klageverfahren vor Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten
bei Planfeststellungsverfahren, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
    • Juristische Bestandsaufnahme und juristische Projektsteuerung
    • Gestaltung von Durchführungsverträgen
    • Beratung bei allen damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen, wie Erschließung, Kostentragung, Sozialbau-Verpflichtung, Ausgleichsmaßnahmen, usw.
    • Begleitung, Vertragsgestaltung und Verhandlung notwendiger Grundstückserwerbe, einschließlich Legal Due Diligence im öffentlichen Baurecht sowie im Immobilienwirtschaftsrecht

 

bei öffentlich-rechtlichen Verträgen, insbesondere
    • Städtebaulichen Verträgen
    • Planungs- und Kostentragungsvereinbarungen / Prüfung Kostenberechnungen für Bauleitplanung nach HOAI
    • Erschließungsverträgen / Prüfung Rechtmäßigkeit Erschließungskosten
    • Durchführungsverträgen zu vorhabensbezogenen Bebauungsplänen
    • Kooperationsvereinbarungen zwischen juristischen Personen öffentlichen Rechts

 

bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten mit Behörden und Gerichten
    • Durchführung Widerspruchsverfahren
    • Erwirkung vorläufigen Rechtsschutz / einstweilige Anordnungen
    • Bundesweite Vertretung in Klageverfahren vor Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Ansprechpartner:

Melanie Humbs, Rechtsanwältin