Angelika Frohwein, LL.M. Eur.

Auszeichnungen

  • Namentlich empfohlen im Kanzleimonitor 2018/2019 – 2020/2021 im Bereich Immobilien- und Baurecht
  • The LEGAL 500 Deutschland 2020 und 2021 – „Namen der nächsten Generation“ und „Empfohlene Anwältin“ im Bereich Immobilien- und Baurecht – Baurecht (einschließlich Streitbeilegung)
  • FOCUS Magazin Top-Kanzleien in Deutschland (2017, 2018 und 2020)
  • JUVE Awards 2016 – Kanzlei des Jahres für Privates Baurecht

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universitität Leipzig
  • Referendariat beim Landgericht Leipzig
  • Masterstudium (LLM. Eur.) an den Universitäten Leipzig und Turku (Finnland)
  • Seit 2008 Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Baurecht
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Partnerin der Kanzlei seit 2016

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Privates Baurecht
  • Architektenrecht
  • Vergaberecht
  • Prozessführung

Wissenschaftliche Tätigkeit

  • Diverse Veröffentlichtungen zum Bau- und Vergaberecht, u.a.
    „Wiederaufleben des „alten“ Vergabeverfahrens nach Kündigung durch den Auftraggeber!“, in: VPR 2018, 1015
  • „Neutralitätserklärung = Eignungskriterium!“, in: VPR 2018, 217
  • „Ablehnungsfrist bei Befangenheit des Sachverständigen?“, in: IBR 2010, 1199
  • „Baustelle: Fußgänger müssen Höhenunterschiede von 4 cm im Fahrbahnbelag hinnehmen!“, in: IBR 2010, 688
  • „Zäsurwirkung von Straßen und Wegen“, in: IBR 2009, 1300

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