Einsatz bauordnungsrechtlich unzulässiger Bauprodukte begründet Baumangel! – OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2023 – 22 U 300/21

Sachverhalt
Der Auftraggeber, ein Betreiber einer Kläranlage, beauftragte den Auftragnehmer mit der Sanierung von Belebungsbecken. Dort werden Abwässer biologisch behandelt, wobei biogene Schwefelsäure entsteht, welche den Beton angreift.
Zweites LCL Jubiläum – Konferenz in Paris

Dr. Wolfgang Breyer und Sr. Associate Erlmest Burns waren zwischen dem 16. und 18. Januar in Paris, um sich mit den anderen Gründungsmitgliedern der Leading Construction Lawyers International Alliance (LCL) anlässlich des zweiten Jubiläums der Gründung der Allianz zu treffen.
Kanzlei sowie Dr. Breyer von der WirschaftsWoche ausgezeichnet

Herr Dr. jur. Wolfgang Breyer wurde von der WirtschaftsWoche als „TOP Anwalt 2023“ ausgezeichnet.
Ebenso erhielt die Kanzlei Breyer Rechtsanwälte die Auszeichnung „TOP Kanzlei 2023“ im Rechtsgebiet „Privates Baurecht“.
FOCUS-SPEZIAL: Breyer Rechtsanwälte erneut „Deutschlands Top-Anwälte“ im Baurecht

Nach der aktuellen Erhebung von FOCUS-SPEZIAL “Deutschlands Top-Anwälte” 2022 zählt Breyer Rechtsanwälte erneut im Fachbereich “Baurecht” zu Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien. Die Kanzlei freut sich über die weitere Auszeichnung und dankt Ihnen für das Vertrauen und Ihre Empfehlungen.
Bauunternehmer in Verzug: Schadensersatzanspruch verjährt in drei Jahren! – BGH, Urteil vom 19.05.2022 – VII ZR 149/21 BGB §§ 195, 199 Abs. 1, § 280 Abs. 1, 2, § 286

Sachverhalt
Ein Bauunternehmer begann im Juni 2008 mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Die Bauzeit soll drei Monate betragen. Dieser Termin wird durch eine Vertragsstrafe i. H. v. 45 Euro/Tag, maximal 5 % des Pauschalpreises, bewehrt.
Bedenken können immer an angestellten Bauleiter gerichtet werden! – OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2021 - 16 U 55/21 BGB §§ 633, 634 Nr. 2, § 637; VOB/B § 4 Abs. 3, § 13 Abs. 3

Sachverhalt
Der Bauträger ließ drei fünfgeschossige Häuser errichten, wobei er einen Architekten mit der Planung der Treppenhäuser und einen Unternehmer mit der Verlegung der Natursteinplatten beauftragte. Die VOB/B wurde auch vereinbart
Neuer Standort – Außergewöhnliche Expertise

Breyer Rechtsanwälte verstärkt Anwaltsteam mit Prof. von Wietersheim und gründet neuen Standort in Berlin
Breyer Rechtsanwälte PartmbB freut sich über anwaltliche Verstärkung und außergewöhnliche Expertise im Bau- und Vergaberecht:
Dr. Breyer Sprecher auf Congresso Internacional IBDiC 2022

Dr. Wolfgang Breyer, namensgebender Partner der Kanzlei Breyer Rechtsanwälte, war Redner auf der Veranstaltung des Instituto Brasileiro de Direito da Construção in São Paulo. Dort sprach er unter anderem über Lösungen für das Problem der verzögerungsbedingten Mehrkosten bei einem Bauvorhaben.
Breyer Rechtsanwälte auf der IPA-Konferenz in Berlin

Zum 5. Mal lud das IPA-Zentrum, das von Breyer Rechtsanwälte PartmbB mitgegründet wurde, zum gemeinsamen Austausch zur Intergierten Projektabwicklung nach Berlin ein.
Herr RA Dr. Breyer – Referent bei der 4. IPA Konferenz 2022

Herr RA Dr. Breyer referierte und diskutierte bei der IPA Konferenz 2022, welche am 05. Juli 2022 in Berlin stattgefunden hat, zusammen mit Prof. Dr. Patrick Schwerdtner, Prof. Dr. Peter Racky, Andrew Jones, Robert Karnes und Dr. Wolfgang Wiesner hat er zu dem Thema „Fachsession „Vergütung – Der Weg zu gemeinsam bestätigten Zielkosten“.