Neuer Standort – Außergewöhnliche Expertise

Breyer Rechtsanwälte verstärkt Anwaltsteam mit Prof. von Wietersheim und gründet neuen Standort in Berlin

Breyer Rechtsanwälte PartmbB freut sich über anwaltliche Verstärkung und außergewöhnliche Expertise im Bau- und Vergaberecht:

Dr. Breyer Sprecher auf Congresso Internacional IBDiC 2022

Dr. Wolfgang Breyer, namensgebender Partner der Kanzlei Breyer Rechtsanwälte, war Redner auf der Veranstaltung des Instituto Brasileiro de Direito da Construção in São Paulo. Dort sprach er unter anderem über Lösungen für das Problem der verzögerungsbedingten Mehrkosten bei einem Bauvorhaben.

Herr RA Dr. Breyer – Referent bei der 4. IPA Konferenz 2022

Herr RA Dr. Breyer referierte und diskutierte bei der IPA Konferenz 2022, welche am 05. Juli 2022 in Berlin stattgefunden hat, zusammen mit Prof. Dr. Patrick Schwerdtner, Prof. Dr. Peter Racky, Andrew Jones, Robert Karnes und Dr. Wolfgang Wiesner hat er zu dem Thema „Fachsession „Vergütung – Der Weg zu gemeinsam bestätigten Zielkosten“.

Die neue HOAI 2021 kommt – und mit ihr auch einige gesetzliche Änderungen

Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Damit setzt sie die durch das EuGH-Urteil notwendig gewordene Anpassung der HOAI an die EU- Dienstleistungsrichtlinie um. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf am 06.11.2020 zugestimmt. Damit steht einem Inkrafttreten zum 01.01.2021 nichts mehr entgegen.

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