Gestaltung von (IPA-)Mehrparteienverträgen am Bau –
Dos and Don’ts
Inhalte:
- Wirkungsweise eines MPV
- Einordnung des Vertragstyps
- Ziele im MPV
- Vergütung
- Organisation und Entscheidungsfindung
- Haftungsregime
- Vergabeverfahren (privat und öffentlich), Vergabe an einzelne Auftragnehmer oder an eine Bietergemeinschaft („Teambuilding“ durch den Bauherrn oder den Markt)
- Versicherungsschutz
- Art und Weise einer sinnvollen externen Unterstützung eines IPA-Teams („IPA-Coach“ etc.)
Anmeldung über: Arbeitskreis Baden-Württemberg 13.09.2023 oder über den FLYER
Dozenten:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Breyer
Herr Dr. Breyer ist Pionier im Bereich der IPA-Mehrparteienverträge und hat über 70% aller bisher in Deutschland nach begleiteten Vergabeverfahren (privat und öffentlich) zustande gekommenen (IPA-) Mehrparteienverträge für Großprojekte auf Bauherrenseite verfasst und war/ist in fast allen der übrigen derzeit laufenden Projekten auf Mehrparteienvertragsbasis für Bieter im Vergabeverfahren oder nach Auftragserteilung projektbegleitend tätig.
Rechtsanwalt Dr. Michael Burdinski
Herr Dr. Burdinski unterstützt in mehreren Vergabeverfahren für Mehrparteienverträge Bieter oder Bietergemeinschaften sowohl auf Seiten von Planern wie auch auf bauausführender Seite. Er hat zudem umfangreiche Erfahrung in der projektbegleitenden Unterstützung von Auftragnehmern eines Mehrparteienvertrages
Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark von Wietersheim
Herr Prof. Dr. von Wietersheim begleitet die Strukturierung und Druchführung von Vergabeverfahren für IPA-Mehrparteienverträge für die öffentliche Hand.
Vor dem Hintergrund der sich teilweise grundlegend unterscheidenden derzeitigen IPA-MPV-Modelle in Deutschland und deren Neuartigkeit werden auf Basis der bisherigen Erfahrungswerte der Dozenten aus über 100 Vergabe-/Verhandlungsworkshops die einzelnen Bestandteile eines IPA-Mehrparteinvertrags und ihrer Wirkweise im Zusammenspiel einer rechtlichen und systemischen Analyse unterzogen. Eine kritische vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Ansätze am Markt, Fragen der praktischen Umsetzung und der Marktakzeptanz sind ebenso Gegenstand des Seminars.
Die Teilnahmegebühren betragen 200,- Euro für Mitglieder und 300,- Euro für Nichtmitglieder.
Sie erhalten einen Fortbildungsnachweis über 6,5 Stunden gemäß § 15 FAO.