Inhalt:
Mit seinem Urteil vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17 = NZBau 2019, 511) erklärte der EuGH eine zwingende Vergütung nach den Mindestsätzen des § 7 HOAI für unionsrechtswidrig.
Seitdem sind Honorarvereinbarungen mit dem Architekten auch unterhalb dieser Mindestsätze wirksam vereinbar und gerichtlich durchsetzbar.
Der BGH wird am 14.05.2020 über die Folgen des EuGH-Urteils verhandeln, und damit rechtsverbindliche weitere Leitlinien aufstellen über die künftige Vergütung der Architekten nach deutschem Recht.
Bei unserer Inhouse Schulung am 18.06.2020 erläutern wir nicht nur die spannende Frage, wie Architekten künftig vergütet werden. Vielmehr erläutern wir ganz grundlegende Fragestellungen zur Architektenvergütung. Wie etwa zu anrechenbaren Baukosten im Detail, Leistungsbildern, Gestaltung eines Architektenvertrages und einer Honorarvereinbarung mit Vertragsmustern, oder aber zu Grundleistungen und besonderen Leistungen nach HOAI. Dies auch anhand von Fallbeispielen aus der Baupraxis sowie aktuellen Gerichtsentscheidungen.
Das Seminar richtet sich sowohl an Führungskräfte im Bau- und Immobilienbereich, als auch an Planer, Bauleiter und Architekten, die sich einen aktuellen Stand zur Vertragsgestaltung und Honorierung des Architekten verschaffen wollen. Unsere Dozenten sind ausgewiesene Experten in diesem Rechtsgebiet mit langjähriger Berufserfahrung.
Termin:
Am 18.06.2020 in Stuttgart von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Referenten:
Angelika Frohwein, LLM. Eur., Fachanwältin für Bau-und Architektenrecht
Frank Stege, Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht
Kosten: 220,00 EUR zzgl. MwSt. / p.P.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an info@breyer-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 0711 / 341 8000.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
Organisation:
Unsere Seminare in STUTTGART finden in der Flughafenstraße 32 in Stuttgart statt. Parkmöglichkeiten bestehen in den umliegenden Parkhäusern des Flughafens.
Alle Veranstaltungen sind inkl. Seminarunterlagen sowie Snacks, Tagungs- und Pausengetränken.
Ab der 5. Anmeldung aus einem Unternehmen pro Seminar gewähren wir einen Rabatt von 10 % für diese und alle weiteren Anmeldungen.
Bei nicht ausreichender Zahl an Anmeldungen behalten wir uns vor, das Seminar zwei Wochen vorher abzusagen.