In Deutschland gibt es derzeit selten ein Projekt, bei dem der ursprünglich vorgesehene Bauablauf tatsächlich realisiert werden kann. Auf ein Projekt wirken viele äußere, aber auch innere Einflüsse, die zu einer Anpassung der Bauabläufe führen. Nicht selten wird hierdurch die ursprüngliche Bauzeit verlängert.
Die „bauablaufbezogene Darstellung“ ist in diesem Zusammenhang schon zu einem geflügelten Wort geworden und bereiten sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern regelmäßig Kopfzerbrechen in Erstellung und Umgang.
Die bisherigen Grundlagen zur Durchsetzung solcher bauablaufbezogenen Änderungen haben ihre Grenzen, die insbesondere durch die Rechtsprechung geprägt und fortgeschrieben wird.
Das jüngste Urteil des BGH vom 19.09.2024 verfestigt die strengen Vorgaben und geben außerhalb konkreter vertraglicher Vereinbarungen wenig Spielraum im Umgang mit bauzeitlichen Ansprüchen.
Wir möchten unseren Teilnehmern des Webinars die neue Rechtsprechung des BGH vorstellen und einordnen. Hierzu werden auch die wesentlichen Grundlagen noch einmal dargestellt und konkrete Praxishinweise diskutiert, wie ein gestörter Bauablauf anspruchstechnisch darstellbar und durchsetzbar sein kann.
Im Anschluss möchten wir gern mit den Teilnehmern diskutieren und bieten Raum für Fragen.
Unser Webinar wird in der Zeit von 13-16 Uhr online stattfinden.
Unser Ablauf:
- Grundlagen der Aufarbeitung des gestörten Bauablaufs nach dem neuen BGH Urteil vom 19.09.2024
- Rechtliche Einordnung der Störungen
- Übersicht Anspruchsgrundlagen für mehr Zeit und/oder Geld
- Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung
- Reaktionsmöglichkeiten und Fallstricke
- Einzelne Kosten und ihre Ersatzfähigkeit
- Datengrundlagen
- Methodik der Aufarbeitung in baubetrieblicher und rechtlicher Hinsicht
- Pufferzeiten, Berechnung der Ansprüche
- Diskussionsrunde
Die Anmeldung erfolgt über info@breyer-rechtsanwaelte.de
Für das Webinar wird ein Kostenbeitrag von € 50,00 pro Teilnehmer fällig.
Für Unternehmen bieten wir bei mehr als 10 Teilnehmern einen vergünstigten Tarif zu € 500,00 pro Unternehmen an.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter oben angegebener E-Mailadresse ebenfalls gern zur Verfügung.
Wir freuen uns, auf Ihre Teilnahme.