Die neue HOAI 2021 kommt – und mit ihr auch einige gesetzliche Änderungen

Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Damit setzt sie die durch das EuGH-Urteil notwendig gewordene Anpassung der HOAI an die EU- Dienstleistungsrichtlinie um. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf am 06.11.2020 zugestimmt. Damit steht einem Inkrafttreten zum 01.01.2021 nichts mehr entgegen.
Grundsätzliche Anwendbarkeit der Mindestsätze der HOAI zwischen Privaten in sog. Altfällen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urteil vom 02.06.2022 – Az. VII ZR 174/19), dass die Mindestsätze der HOAI in der Fassung aus dem Jahr 2013 in Altfällen in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin als verbindliches Preisrecht Anwendung finden.
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Konsequente Fortsetzung der EuGH-Rechtsprechung in Sachen „Mindesthöhe in der HOAI“

Der EuGH-Generalanwalt setzt die Linie der EuGH-Rechtsprechung zu den Mindesthonorarsätzen der HOAI konsequent fort. Ein Honoraranspruch in Höhe der Mindestsätze besteht nicht, auch nicht für Ansprüche aus Verträgen, die vor dem 01.01.2021 entstanden sind (Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.07.2021 in der Sache Thelen Technopark Berlin GmbH ./. MN, Az. C-261/20).
Literaturempfehlung: „International Comparative Legal Guide – Construction & Engineering Law 2021“

Die 8. Auflage des rechtsvergleichenden Fachbuchs „International Comparative Legal Guide – Construction & Engineering Law 2021“ ist jetzt online frei verfügbar. Erneut gilt unser Dank der führenden internationalen Plattform ICLG.com für die weitere Möglichkeit unseren Länderbericht zum Bau- und Architektenrecht dazu beizutragen.
FOCUS-SPEZIAL: Breyer Rechtsanwälte erneut „Deutschlands Top-Anwälte“ im Baurecht

Nach der aktuellen Erhebung von FOCUS-SPEZIAL “Deutschlands Top-Anwälte” im Juni 2021 zählt Breyer Rechtsanwälte erneut im Fachbereich “Baurecht” zu Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien. Die Kanzlei freut sich über die weitere Auszeichnung und dankt Ihnen für das Vertrauen und Ihre Empfehlungen.
The Legal 500 Country Comparative Guides – Germany CONSTRUCTION 2021

In eigener Sache dürfen wir auf unsere Veröffentlichung zum Baurecht in The Legal 500: Construction Country Comparative Guide verweisen. Klicken Sie hier, um unser Kapitel kostenfrei zu lesen.
Ausbildungsplatz gesucht? Jetzt hier bewerben!

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WirtschaftsWoche-Auszeichnung – TOP Kanzlei und TOP Anwalt 2021

Breyer Rechtsanwälte wurden in der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „privates Baurecht“ als „TOP Kanzlei 2021“ ausgezeichnet. Dr. Wolfgang Breyer wird ferner darin als „TOP Anwalt 2021“ empfohlen.